16.1.2008
Wie mache ich eine illegale Abfrage?
Der Innenminister hat bei der polizeilichen Überwachung von
Handy und Internet die richterliche Kontrolle ausgeschaltet. Jetzt ist das
System offen wie eine Scheune. Jeder, der will, kann jetzt im Namen der Polizei
Daten abfragen. Das hat einen einfachen Grund: Seit das Platter-Formular
bekannt ist, versucht das Innenministerium, die Lücken abzudichten - und
schafft dabei neue.
Der Minister macht das illegale Abfragen leicht. Chefinspektor
Ernst Österreicher vom Referat für Netzwerkkriminalität im Bundeskriminalamt erklärte am 14. Jänner 2008 in einem Referat auf der TU-Wien das System. "Man hat nicht nur den Nationalrat mit dieser Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes überfahren, sondern auch jene, die solche Verordnungen erlassen müssen", beschwerte sich Österreicher.
So sieht die Lücke aus, durch die in sechs Schritten illegal Daten abgefragt werden können:
1. In Zukunft soll mit einem Erlass verfügt werden,
dass nur noch Landeskriminalämter (LKA), Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und Büro für Interne
Angelegenheiten (BIA) per Fax die Daten bei den Providern abfragen dürfen.
2. Dazu werden die Faxnummern auf die Website der
Wirtschaftskammer gestellt.
3. Wer sich jetzt eine dieser Nummern besorgt, kann
sein Faxgerät programmieren und ein Fax, das damit dem des BVT täuschend ähnlich sieht, an
den Provider senden.
4. Dazu gibt der Absender eine Handynummer an, an
die die Auskunft gesendet werden soll - am besten ein Wertkartenhandy.
5. Wenn er die Anfrage am Wochenende abschickt,
kann er sich bei fast allen Providern sicher sein, dass nur Techniker einen
Journaldienst aufrecht erhalten.
6. So ist die Chance hoch, mit einer illegalen
Abfrage durchzukommen.
Der Innenminister hat gezeigt, dass er sich weder um Gesetze
noch um Verfassung kümmert. Jetzt lädt er mit der Ausschaltung der Gerichte Kriminelle
ein, in die geschützten Daten der Handy- und Internet-User einzubrechen.


