Faymann duckt sich
„Ich werde den Entwurf vorläufig nicht dem Ministerrat
vorlegen." Werner Faymann weigert sich als Infrastrukturminister, die
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Das ist sympathisch, aber
falsch.
Mit der Vorratsdatenspeicherung will die EU der Polizei den
Zugriff auf die Handy-Verkehrsdaten möglich machen. Die Polizei will wissen,
wer wann mit wem von wo wohin telefoniert hat. Sie will damit Bewegungsprofile
und Kontaktprofile erstellen. Die Richtlinie verpflichtet nationale Parlamente,
dafür eine Aufbewahrungsfrist zwischen sechs Monaten und zwei Jahren zu
beschließen. So lange müssen die Provider dann alle Daten für die Polizei
speichern.
Faymann will sich hier nicht auf die Seite der Scharfmacher
im Innenministerium ziehen lassen. Sein ganzes politisches Leben lang hat er
darauf geachtet, dass er auf keiner Seite aneckt. Irgendwie will er sich auch
diesmal durchschlängeln.
Dabei hat er nur ein Problem: Österreich ist verpflichtet,
die Richtlinie umzusetzen. Die Kommission hat Faymann dafür bereits im November
gemahnt. Faymanns Verhalten ist rechtswidrig. Aber das gehört unter Gusenbauer
und Schüssel längst zum normalen Ton.
Wie man es richtig macht, zeigt Irland. Die irische
Regierung hat am 6. Juli 2006 unter der Rechtssache C-301/06 beim EuGH Klage gegen die Richtlinie eingebracht. Längst hätte sich Faymann anschließen können.
Aber dazu hätte sich der Minister aus der Deckung wagen müssen. Und dort warten
schon Schüssel und Platter...


